In Phase 2 des Härtefall-Fonds können für 6 Betrachtungszeiträume von insgesamt 9 Betrachtungszeiträumen Zuschüsse beantragt werden.
Die 9 möglichen Betrachtungszeiträume reichen vom 16.3.2020 bis 15.12.2020. Der Zuschuss kann für maximal 6 Betrachtungszeiträume bis 31.1.2021 beantragt werden.
Im Unterschied zur Auszahlungsphase 1 wird der Förderungsbetrag zur Abgeltung des Einkommensentfalles nach dem Nettoverdienstentgang konkret berechnet; in Fällen, in denen das nicht möglich ist, erfolgt eine pauschale Förderung mit 500 Euro. Zudem gibt es eine Mindestförderhöhe von 500 Euro und einen zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro je Betrachtungszeitraum.
Die Beantragung und Auszahlung der Unterstützung in Phase 2 wurde am Montag, 20. April 2020 gestartet und ist ausschließlich online möglich. Sie wird von der österreichischen Wirtschaftskammer abgewickelt (auch für Nicht-WKO-Mitglieder).
Details unter: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html#heading_Abgrenzung_zu_Phase_1