• Doppelte Buchhaltung
• Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
• Jahresabschlüsse und Arbeitnehmerveranlagungen
• Bilanzierung im Rahmen der gesetzlichen Wertgrenzen
(gemäß § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 UGB)
• Lohn- und Gehaltsverrechnung
• Kalkulation, Planrechnung
• Hilfestellung bei Bank- und Behördenwegen (Behördenkorrespondenz)
• Buchhaltungsarbeiten auch vor Ort
• Hol- und Bringservice
• Vorsteuererstattungsanträge für ausländische Vorsteuern
• Rückerstattung ausländischer Quellensteuern
Wir ziehen für komplexere Aufgaben unsere Kooperationspartner bei, arbeiten aber auch gerne mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens zusammen.